Orkan Kyrill richtete bereits 2007 einen Schaden von rund 5 Milliarden Euro in Deutschland an.
Die Schadenshöhe von Orkan Friedericke ist noch nicht komplett erfasst. Bei solchen Orkanen wird erst ersichtlich, was für einen enormen Sach- sowie Personenschaden umgestürzte Bäume sowie herumfliegende Gegenstände anrichten können. Nun fragt man sich, „Bin ich dagegen Versichert, zahlt meine Versicherung das“ und „bin ich meiner Verkehrssicherungpflicht nachgekommen“?
Die Verkehrssicherheitspflicht betrifft jeden Baumbesitzer! Im Schadensfall heißt es meistens, „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Um den Anforderungen genüge zu tun und dem dauerhaften erhalt der Verkehrssicherheit sicherzustellen, sind einige Punkte zu beachten. Die Möglichkeiten diesen Anforderungen nach zu kommen, geben wir Ihnen gerne mit auf dem Weg. Gerne erstellen wir für Sie ein entsprechendes Angebot und dokumentieren für Sie den zustand Ihrer Bäume.
Es wird empfohlen, zweimal im Jahr eine visuelle Prüfung des Baumes durchführen zu lassen. Dies sollte im Frühjahr im belaubtem zustand und im Spätherbst bei nicht belaubtem zustand erfolgen. Dabei werden eventuelle Schädigungen wie z.B. Risse, Rindenschäden, Totgehölz erkannt und das Gefahrenpotential festgelegt. Außerdem werden hierbei eventuelle Krankheiten frühzeitig erkannt.
Die meisten Gerichte erkennen diese zweimalige Prüfung im Jahr, in einem Schadensfall als ausreichend an.
Wird das eigene Auto durch herumfliegende Gegenstände beschädigt, zahlt dies die sofern vorhandene Vollkaskoversicherung. Ist man lediglich nur Teilkaskoversichert wird es schon schwieriger, diese zahlen meist erst ab Windstärke 8. Teil- und Vollkaskoversicherung ersetzen dabei Schäden am geparkten Fahrzeug durch herumfliegende Gegenstände, wie beispielsweise Fassadenteile, Dachziegel oder Äste. Ähnlich sieht es aus, wenn anstatt von Fahrzeugen Gebäudeteile beschädigt werden.
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