AGB

Baumfällen Langefeld
Inhaber: Markus Langefeld
Postanschrift: Gehrstr. 8, 47652 Weeze

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Fa. Baumfällen Langefeld.

Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Genehmigungen von Kommunen, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.

Wir akzeptieren Bargeld, Überweisung, EC-Card, Mastercard, Visacard, American Express. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor nur die Barzahlung vor Ort zu akzeptieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen bleiben vorbehalten.

Wir behalten uns vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40% des Auftragsvolumens zu verlangen.

§ 5 Gewährleistung
Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 2 Jahre Garantie. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder –verlust zu vermeiden.

Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung wird vor Arbeitsbeginn durch uns schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.

§ 6 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangel und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.

§ 8 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 9 Rechtswahl – Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§ 10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.